Entsprechend dem TSVG (Terminservice-und Versorgungsgesetz) sind wir verpflichtet, eine offene Sprechstunde anzubieten. Obwohl wir auch bisher täglich Terminkapazitäten für ungeplante Akutfälle freigehalten haben, ist nun eine öffentliche Information vorgeschrieben.
Da auch in diesem Zeitraum im Fall ausgeschöpfter Kapazitäten nicht sicherzustellen ist, dass alle ungeplant eintreffenden Patientinnen behandelt werden können, bitten wir Sie, sich vorher telefonisch anzumelden.
Außerhalb dieser angegebenen offenen Sprechstunde ist eine ärztliche Konsultation ohne Termin nicht möglich.
Die offene Sprechstunde hat folgende Zeiten:
Montag: 11–12 Uhr und 14–14:30 Uhr
Dienstag: 11:30–12 Uhr und 14–14:15 Uhr
Mittwoch: 11:30–12 Uhr
Donnerstag: 11:30–12 Uhr und 15–15:15 Uhr
Freitag: 12–13 Uhr